Herz­lichen Glück­wunsch zur be­standenen Prü­fung!

Philipp ist jetzt Aus­bilder.

Philipp darf jetzt ausbilden.
Philipp darf jetzt ausbilden.

17. November 2022

Philipp hat gestern mit Bravour die Aus­bilder­eignungs­prü­fung be­standen:-). Das ganze AV22-Team freut sich riesig für ihn. Herz­lichen Glück­wunsch, Chef!

Ein Azubi braucht einen Aus­bilder

Wenn man als Unter­nehmen aus­bilden möchte, braucht es einen Aus­bilder. Philipp, der vor seinem Studium der Medien­wirt­schaft selbst eine Aus­bildung zum Medien­ge­stalter Bild und Ton ab­solviert hatte, war also der beste Mann für diesen Job.

Aus­bildung für Aus­bilder

Die Aus­bilder­eignungs­prü­fung hat Philipp bei der IHK Köln ab­ge­legt. Er hatte die Mög­lich­keit, sich ent­weder über Online-Kurse, in Präsenz-Ver­an­staltungen oder hybrid, d. h. mit einer Mischung aus Online- und Präsenz-Seminaren, auf die Prü­fung vor­zu­be­reiten. „Ich bin froh, dass ich mich dazu ent­schieden habe, fünf Tage an der ‚Aus­bildung für Aus­bilder‘ in Gummers­bach teil­zu­nehmen“, sagt Philipp. „So konnte ich mich an diesen Tagen ganz auf die Aus­bildung konzen­trieren und habe nicht parallel noch an anderen Dingen ge­ar­beitet. Das empfehle ich un­be­dingt auch anderen Kandidaten.“

Zwei Prüfungs­tage

Die Prü­fung wurde dann an zwei Terminen ab­ge­legt. An einem ersten Termin – während der schrift­lichen Prüfung – musste Philipp 80 Fragen im Multiple-Choice-Ver­fahren be­ant­worten, wozu er drei Stunden Zeit hatte. Bei den Ant­wort­mög­lich­keiten galt es gut auf­zu­passen, weil sich die Ant­worten manch­mal nur sehr gering­fügig von­einander unter­schieden. Beim zweiten Termin – der 30-minütigen prak­tischen Prü­fung – musste Philipp bei einer Unter­weisung zu­nächst einen berufs­fach­lichen Inhalt päda­gogisch gut ver­mitteln. Hier ent­schied er sich, ein Mit­glied der Prüfungs­kommission, der den Azubi spielte, darin zu unter­weisen, eine Kamera ein­satz­be­reit zu machen. An­schließ­end wurde ein Fach­ge­spräch ge­führt. Die praktische Prüfung hat Philipp sogar mit der Note 1 ab­sol­viert.

Per­sön­liche und fach­liche Eig­nung

„Laut Be­rufs­bildungs­gesetz müssen Aus­bilder für ihre ver­ant­wortungs­vollen Auf­gaben per­sönlich und fach­lich ge­eignet sein. In der Aus­bilder­eignungs­prüfung weisen die Teil­nehmer nach, dass sie das zur Berufs­aus­bildung er­forder­liche päda­gogische, or­ga­ni­sa­torische und recht­liche Grund­wissen be­sitzen und mit den wichtigsten Aus­bildungs­methoden ver­traut sind.“ Das scheint ja alles auf Philipp zu­zu­treffen:-).

Stolze Grüße

vom AV22-Team

Zurück