Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!
Philipp ist jetzt Ausbilder.
17. November 2022
Philipp hat gestern mit Bravour die Ausbildereignungsprüfung bestanden:-). Das ganze AV22-Team freut sich riesig für ihn. Herzlichen Glückwunsch, Chef!
Ein Azubi braucht einen Ausbilder
Im August haben wir unseren ersten Azubi eingestellt, der nun eine dreijährige Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton bei uns absolviert. Und wenn man als Unternehmen ausbilden möchte, braucht es einen Ausbilder. Philipp, der vor seinem Studium der Medienwirtschaft selbst eine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton absolviert hatte, war also der beste Mann für diesen Job.
Ausbildung für Ausbilder
Die Ausbildereignungsprüfung hat Philipp bei der IHK Köln abgelegt. Er hatte die Möglichkeit, sich entweder über Online-Kurse, in Präsenz-Veranstaltungen oder hybrid, d. h. mit einer Mischung aus Online- und Präsenz-Seminaren, auf die Prüfung vorzubereiten. „Ich bin froh, dass ich mich dazu entschieden habe, fünf Tage an der ‚Ausbildung für Ausbilder‘ in Gummersbach teilzunehmen“, sagt Philipp. „So konnte ich mich an diesen Tagen ganz auf die Ausbildung konzentrieren und habe nicht parallel noch an anderen Dingen gearbeitet. Das empfehle ich unbedingt auch anderen Kandidaten.“
Zwei Prüfungstage
Die Prüfung wurde dann an zwei Terminen abgelegt. An einem ersten Termin – während der schriftlichen Prüfung – musste Philipp 80 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantworten, wozu er drei Stunden Zeit hatte. Bei den Antwortmöglichkeiten galt es gut aufzupassen, weil sich die Antworten manchmal nur sehr geringfügig voneinander unterschieden. Beim zweiten Termin – der 30-minütigen praktischen Prüfung – musste Philipp bei einer Unterweisung zunächst einen berufsfachlichen Inhalt pädagogisch gut vermitteln. Hier entschied er sich, ein Mitglied der Prüfungskommission, der den Azubi spielte, darin zu unterweisen, eine Kamera einsatzbereit zu machen. Anschließend wurde ein Fachgespräch geführt. Die praktische Prüfung hat Philipp sogar mit der Note 1 absolviert.
Persönliche und fachliche Eignung
„Laut Berufsbildungsgesetz müssen Ausbilder für ihre verantwortungsvollen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet sein. In der Ausbildereignungsprüfung weisen die Teilnehmer nach, dass sie das zur Berufsausbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden vertraut sind.“ Das scheint ja alles auf Philipp zuzutreffen:-).
Stolze Grüße
vom AV22-Team