Ein Rasen voller Klee
Wie wir es mit der Angebotserstellung halten
12. Mai 2022
Der Rasen im Garten von Johanna und Philipp sieht „schlimm“ aus. Da ist kaum noch Wiese zu sehen, sondern eher Klee und Unkraut. Wir müssen zugeben, dass wir keine leidenschaftlichen Gärtner sind und daher unsere Zeit und Energie auch nicht in die Neugestaltung des Rasens stecken möchten. Da kam es wie gerufen, dass neulich der Flyer einer Gartenbaufirma in unseren Briefkasten flatterte, der genau das anbot. Kurzerhand haben wir dort angerufen, die zwei Jungs kamen aus dem Nachbardorf für fünf Minuten vorbei und erstellten uns ein paar Tage später ein Angebot per E-Mail. So weit, so gut…
Hinweis in den AGBs
Das Angebot lag jedoch weit über unserem geplanten Budget. Also haben wir der Firma freundlich abgesagt und die Neugestaltung unseres Rasens erst einmal vertagt, vielleicht auf nächstes Jahr. Ein weiteres Angebot haben wir nicht eingeholt, da wir davon ausgehen, dass sich da preislich nicht viel tut. Zu unserer Überraschung kam ein paar Tage später per Post eine Rechnung über eine Angebotserstellung von 150 Euro netto. Da war nicht nur Überraschung, sondern auch Verärgerung auf unserer Seite. In keinem Satz oder beispielsweise auf dem Flyer wurde darauf hingewiesen, dass die Angebotserstellung kostenpflichtig sei. In den AGBs auf der Website fanden wir schließlich den Hinweis, dass eine Angebotserstellung mindestens 50 Euro kostet. Ok. Ärgerlich genug, aber warum sollten wir 150 Euro zahlen? Wofür genau? Stand jetzt lässt die Firma nicht mit sich reden, sondern pocht auf Zahlung. Wir haben die Angelegenheit unserer Rechtsschutzversicherung übergeben…
Unmögliche Geschäftsgebaren
Wir wollen dieses Thema zum Anlass nehmen, Euch zu erklären, wie wir es bei AV22 mit der Angebotserstellung halten. Als Allererstes: Wir würden unseren potenziellen Kunden niemals einfach so eine Rechnung über eine Angebotserstellung schicken. Wir finden dieses Geschäftsgebaren unmöglich. Es schafft weder Vertrauen für eine gute Zusammenarbeit, noch glauben wir, dass ein Kunde uns so in Zukunft einen Auftrag erteilen wird.
Ja und natürlich kommt es dann auch schon einmal vor, dass wir Arbeit „für die Katz“ machen. Auch wir sitzen schon mal eine Stunde in Beratungen bei potenziellen Kunden und erhalten anschließend keinen Auftrag. So ist das nun mal. Wir würden uns schämen, anschließend eine Rechnung zu verschicken.
Arbeit für die Katz
Anders sieht es aus, wenn wir für eine Filmproduktion beauftragt werden, schon in Vorleistung gehen und der Dreh kurz vorher abgesagt wird. Dann stellen wir die Leistungen, die wir erbracht haben, in Rechnung. Das kann zum Beispiel für eine Redakteurin oder einen Redakteur sein, der von uns eingekauft wurde und schon ein Konzept geschrieben hat. Aber auch dann schicken wir keine „anonyme“ Rechnung, sondern sprechen persönlich mit dem Kunden und erklären ihm, dass wir gewisse Leistungen in Rechnung stellen müssen. Bisher war dies noch nie ein Problem. Im Gegenteil stößt diese Vorgehensweise bei unseren Auftraggebern auf Verständnis und sie entschuldigen sich eher für die kurzfristige Absage.
Menschen und keine Maschinen
Ja, so handhaben wir das mit unseren Angeboten. Wir sind Menschen und keine Maschinen. Und sollte es bei Rechnungen oder Angeboten zu Unstimmigkeiten kommen, dann sind wir erreichbar – nicht nur „anonym“ per E-Mail, sondern auch telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Denn wir haben in unserem Leben die Erfahrung gemacht, dass sich die meisten Dinge im persönlichen Gespräch sehr gut klären lassen.
Was die Rasenpflege für dieses Jahr betrifft: "Lass das mal den Papa machen! Der Papa macht das gut.";-)
Vertrauensvolle Grüße
von Eurem AV22-Team