Die Künstler­sozial­kasse sollte endlich sozial werden

Kunst auf dem Klo
Kunst auf dem Klo

4. Mai 2018

Heute wollen wir Kritik üben und Euch bei Facebook zur Diskussion aufrufen. Es geht um die Künstlersozialkasse, kurz KSK. Vorweg: Ihr müsst Euch davon verabschieden, das Thema vollends zu verstehen. Auch wir können es Euch nicht logisch erklären.

Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten

Die Künstlersozialkasse ist eigenen Angaben zufolge ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbstständigen müssen sie hier nur einen Beitrag zahlen, der dem Arbeitnehmeranteil eines Angestellten entspricht.

av22 zahlt 4,2 Prozent der Gage an die KSK

Die KSK finanziert sich aus Abgaben, die die Verwerter der künstlerischen Leistungen entrichten müssen. Dazu zählen wir, die av22 medien GmbH. Wir kaufen regelmäßig künstlerische Leistungen von unseren freien Mitarbeitern ein und zahlen im Jahr 2018 4,2 Prozent der Gage an die KSK.

Tausende Antragsteller werden jährlich abgewiesen

Da haben wir generell nichts dagegen, die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unserer freien Mitarbeiter zu unterstützen. Der Haken: Die meisten unserer freien Mitarbeiter sind gar nicht Mitglied bei der KSK. Warum? Weil die KSK sie nicht aufnehmen möchte. Tausende Antragsteller werden jedes Jahr abgewiesen, weil die KSK ihre Tätigkeiten nicht anerkennt. Die Abgaben für diese abgelehnten Antragsteller müssen die Verwerter, also auch wir, trotzdem bezahlen. Ist nicht logisch, oder?

Nicht in die KSK-Abgaben-Falle treten

Jedes Unternehmen ist grundsätzlich KSK-abgabepflichtig und muss sich bei der KSK als abgabepflichtig melden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine Nennung dieser würde diesen Beitrag sprengen. Einmal im Jahr erhält man dann von der KSK ein Formular, auf dem man ausfüllen muss, welche künstlerischen Leistungen man in Anspruch genommen hat. Seit dem Jahr 2013 werden bei jeder Betriebsprüfung auch Rechnungen geprüft, ob sie gegebenenfalls abgabepflichtig sind. Bei Verstoß drohen Strafen bis zu 50.000 Euro wegen Hinterziehung von Sozialabgaben. Die „KSK-Abgaben-Falle“, wie wir sie nennen, kann ein kleines Unternehmen wie unseres ruinieren.

Laut Bundessozialgericht ist Künstlersozialabgabe verfassungsgemäß

Aus diesem Grunde wird von uns jede Rechnung gewissenhaft geprüft, ob sie gegebenenfalls abgabepflichtig ist. Ein Seminar zur KSK haben wir auch schon besucht. Aber selbst da sagte der Seminarleiter: „Es ist nicht vollends zu verstehen.“ Der Bund der Steuerzahler hat schon zwei Musterklagen gegen die Künstlersozialabgabe unterstützt. Zwei Mal hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das System der Künstlersozialversicherung verfassungsgemäß ist.

Ein Bild aus Indien auf unserem Klo

Zum Schluss noch eine Phantasie, die die Irrsinnigkeit der KSK unterstreicht: Angenommen wir kaufen in Indien für 10.000 Euro das Bild eines indischen Künstlers und hängen es an die Eingangstür unseres Büros. Wir müssen dafür 420 Euro an die KSK zahlen. Es versteht sich von selbst, dass der indische Künstler von dieser Abgabe niemals etwas haben wird. Es wäre also besser, wir hängen das Bild bei av22 aufs Klo. Dann müssen wir die 420 Euro KSK nicht bezahlen - weil das Bild dann ja keine Werbung ist.

Verstanden?

Ein sorgenfreies Wochenende wünscht Euch Eure

av22 medien Filmagentur aus Köln

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