All­ge­meine Ge­schäfts­be­din­gun­gen AV22 medien GmbH

§ 1     Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der AV22 medien GmbH erstellten Angebote, Konzepte, erbrachten Leistungen und durchgeführten Aufträge.

2. Die AGB gelten mit der Auftragsvergabe des Kunden an die AV22 medien GmbH als vereinbart.

3. Der Kunde kann den AGB schriftlich innerhalb von drei Arbeitstagen nach Auftragsvergabe widersprechen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden individuell berücksichtigt.

 

§ 2     Vertragsschluss

1. Auftraggeber (nachfolgend: Kunde) ist, wer den Auftrag erteilt. Die Auftragserteilung erfolgt auf dem geschäftsüblichen Kommunikationsweg per E-Mail an den persönlichen Ansprechpartner.

2. Angebote und Kostenvoranschläge der AV22 medien GmbH sind freibleibend und für 14 Tage gültig.

3. Die AV22 medien GmbH ist grundsätzlich berechtigt, Aufträge des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Bei einem vollständigen Rücktritt vom Vertrag oder einer Verschiebung des Produktionsdatums entstehen Ausfallkosten nach folgender Berechnung:

    50 % Ausfallkosten – 48 Stunden vor geplantem Produktionsstart,

    100 % Ausfallkosten – 24 Stunden vor geplantem Produktionsstart.

Bereits erbrachte Organisationsleistungen sowie gebuchte und nicht-stornierbare Reisekosten werden zu 100 % berechnet.

 

§ 3    Leistungserbringung

1. Der Kunde erhält ausdrücklich nur den im Konzept und der Auftragsbeschreibung vereinbarten Film als Endprodukt. Das Rohmaterial ist und bleibt Eigentum der AV22 medien GmbH.

2. Alle erstellten Konzepte, Angebote und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AV22 medien GmbH. Genannte Dokumente dürfen nicht vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden.

3. Mängel und Änderungswünsche müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich per E-Mail angezeigt werden. Danach gelten die Leistungen als abgenommen und werden vertragsgemäß berechnet. Alle über das Konzept hinausgehenden Änderungen werden auf Zusatzkosten geprüft und in einem Zusatzangebot verfasst.

4. Während der Produktion unterliegt die AV22 medien GmbH nicht der Weisung des Kunden. Alle konzeptionellen Details der Filmproduktion werden in der Konzeptphase besprochen und vereinbart. Die Organisation und Durchführung obliegt der AV22 medien GmbH. Einzelabsprachen können vor Ort mit der Redaktion kurzfristig getroffen werden.

5. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen oder Verzögerungen ein,
(1) die nicht durch die AV22 medien GmbH zu verantworten sind (z. B. Preiserhöhungen für Mieten, Darsteller etc.), trägt diese der Kunde auf Grundlage des vereinbarten Honorars.
(2) die die AV22 medien GmbH zu verantworten hat, werden diese nicht gesondert in Rechnung gestellt.
(3) die höherer Gewalt geschuldet sind (z. B. Unwetter, Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel), tragen Kunde und die AV22 medien GmbH die Kosten zu gleichen Teilen. Ist ein gewisses Risikopotenzial absehbar, kann eine Drehausfallversicherung abgeschlossen werden. Die Organisation und den Abschluss übernimmt die AV22 medien GmbH und berechnet den Versicherungsbeitrag zu 100 % an den Kunden weiter.

 

§ 4    Nutzungsrechte

1. Die von der AV22 medien GmbH erstellten Filmproduktionen, Leistungen und Produkte sind urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 UrhG.

2. Der Kunde erwirbt nach Leistung aller Zahlungsansprüche der AV22 medien GmbH die Nutzungsrechte im vereinbarten Rahmen und sofern nicht durch § 4 (6) eingeschränkt.
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das nichtexklusive, zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht im Internet (einschließlich Sozialer Medien) und zur Vorführung in nicht-öffentlichen Räumen (z. B. eigene Firmenräume, persönliche Gespräche etc.).
(2) Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere im öffentlichen Raum, auf Messen, in Rundfunk, TV, Kino etc. ist mit zusätzlichen Kosten auf zeitlich und räumlich begrenzter Lizenzbasis verbunden.

3. Die Nutzungsrechte können nicht auf Dritte übertragen werden. Das Recht zur Bearbeitung und Veränderung des Filmes (Endprodukt) liegt ausschließlich bei der AV22 medien GmbH.

4. Rohmaterial, Korrespondenzen und alle Varianten und Masterausspielungen des Endproduktes verbleiben bei der AV22 medien GmbH und werden für die Dauer von einem Jahr zugesichert archiviert.

5. Die AV22 medien GmbH darf alle im Rahmen des Vertrags entstandenen Inhalte unter Wahrung geschlossener Geheimhaltungserklärungen ganz oder teilweise für eigene Referenzzwecke bearbeiten und verwenden.

6. Externe Rechte, beispielsweise für Darsteller, Musikstücke, Stock-Footage oder Tonaufnahmen können nur insoweit übertragen werden, wie es die einzelnen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber vorsehen.
(1) Die AV22 medien GmbH klärt den Kunden darüber auf und überträgt, soweit möglich, die Nutzungsrechte und haftet nicht für Schäden und Nachforderungen, die aus Überschreitungen der Nutzungsbegrenzung entstehen.
(2) Anmeldungen bei Rechteverwertungsgesellschaften, beispielsweise GEMA oder VG Bild, nimmt der Kunde (Veröffentlicher) selbst vor.

 

§ 5    Konditionen bei Drehtagen und Außeneinsätzen

1. Bei einer Entfernung ab 300 km von den Betriebsstätten der AV22 medien GmbH oder nach Absprache ist eine Übernachtung sowie ein gesonderter An- und ggf. Abreisetag einzuplanen. Reise- und Aufenthaltstage werden mit 50 % der vereinbarten Tagesgage vergütet.

2. Bei Übernachtungen ist die Unterbringung der Crew und Darsteller in Einzelzimmern inklusive Frühstück zu berücksichtigen. Die Organisation und Buchung übernimmt die AV22 medien GmbH. Dabei wird eine Übernachtungspauschale inkl. Frühstück von 120 Euro pro Person als Obergrenze festgesetzt. Sollten die Kosten und Konditionen aus organisatorischen Gründen (beispielsweise bei Messebetrieb oder anderen Großveranstaltungen in Ballungszentren oder mangelnder Verfügbarkeit in ländlichen Gegenden) nicht realisierbar sein, erfolgt bereits bei der Angebotserstellung die Absprache mit dem Kunden.

3. Die angebotenen Tagessätze verstehen sich für bis zu 10 Stunden Arbeitszeit (inklusive Reisezeit). Die AV22 medien GmbH berechnet ab der 13. Arbeitsstunde einen Zuschlag von 50 %. Ab der 14. Arbeitsstunde wird ein Zuschlag von 100 % berechnet.

4. Andere Reisekosten werden nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Spesensätzen abgerechnet.

 

§ 6    Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle im Angebot enthaltenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 2024: 19 %)

2. Die Rechnung erfolgt nach erbrachter und abgenommener Leistung, spätestens jedoch drei Tage danach.

3. Der vollständige Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge sofort nach Rechnungsstellung fällig. Danach gerät der Auftraggeber automatisch mit seiner Zahlung in Verzug und es werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % fällig. Zusätzlich werden für Mahnungen 10 Euro Mahngebühren berechnet.

4. Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das vertragliche Endprodukt vom Auftraggeber nicht im angedachten Rahmen veröffentlicht/genutzt wird.

 

§ 7    Vertragsabbruch

Bei einem Vertragsabbruch, den die AV22 medien GmbH nicht zu vertreten hat, zahlt der Auftraggeber alle bis dahin entstandenen Kosten und alle die zur Abwicklung des Projektes anfallenden Kosten zu 100 %.

 

§ 8    Schlussbedingungen

1. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Ein Arbeitstag zählt maximal 10 Stunden inklusive Pausen. In Ausnahmefällen können Produktionen an Sonn- und Feiertagen mit einem Zuschlag von 100 % auf die Tagessätze stattfinden.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Euskirchen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen müssen von beiden Seiten schriftlich vereinbart werden.

4. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt eine Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist.

 

Stand: September 2024